Flugplatzordnung

Sicherheitsbestimmungen 

  • Beim Betrieb von Flugmodellen hat die Sicherheit von Personen absoluten Vorrang
  • Das Überfliegen von Personen ist verboten
  • Wenn im Flugbereich landwirtschaftliche Arbeiten durchgeführt werden ist der Flugbetrieb einzustellen
  • Das Fliegen ist nur in der dafür vorgesehenen Flugzone (siehe Flugplatzeinteilung – unten) erlaubt. Das Fliegen über den Bereichen Hütte, Parkplatz, Pilotenraum hat zu unterbleiben. Als Sicherheitslinie gilt die nach beiden Seiten verlängerte Pistenbegrenzung
  • Absolutes Flugverbot gilt im Bereich der Ortschaft Gr. Gundholz
  • Starts und Landungen sind den anderen Piloten deutlich anzukündigen
  • Bei Flugbetrieb sind Besucher und Zuschauer aufzufordern sich im Bereich der Hütte aufzuhalten
  • Nach der Landung ist der Motor abzustellen, insbesondere hat bei laufendem Motor das Heranrollen des Modells bis zur Startkiste zu unterbleiben
  • Zur Vermeidung von Frequenz-Doppelbelegungen ist die Quarztafel zu verwenden

Lärm Richtlinien 

  • Generell ist die Lärmentwicklung am Flugplatz möglichst gering zu halten
  • Die Verwendung von einfachen Schalldämpfern (hohl) für Motoren ab 3,5cm³ ist zu verwenden
  • Hohe Drehzahlen sind durch Verwendung von geeigneten Luftschrauben zu vermeiden, keine lange andauernden Vollgasflüge durchführen
  • Reduktion der Lärmentwicklung durch Wahl von niedertourigen Motoren (Viertakt- und Langhubmotoren bzw. Motoren mit höherem Hubraum)

Allgemeines

  • Der Flugplatz darf ausschließlich von Mitgliedern des MFC Rappottenstein und deren Gästen benutzt werden
  • Fliegen ist nur mit gültiger Haftpflichtversicherung erlaubt
  • Der Flugplatz ist sauber zu halten, Abfälle sind zu vermeiden, bei der Bergung/Suche von Flugmodellen ist Flurschaden zu vermeiden
  • Für Zigarettenreste sind Aschenbecher zu verwenden
  • Die folgende Flugplatzeinteilung ist zu beachten: