Flugplatzordnung
Sicherheitsbestimmungen
- Beim Betrieb von Flugmodellen hat die Sicherheit von Personen absoluten Vorrang
- Das Überfliegen von Personen ist verboten
- Wenn im Flugbereich landwirtschaftliche Arbeiten durchgeführt werden ist der Flugbetrieb einzustellen
- Das Fliegen ist nur in der dafür vorgesehenen Flugzone (siehe Flugplatzeinteilung – unten) erlaubt. Das Fliegen über den Bereichen Hütte, Parkplatz, Pilotenraum hat zu unterbleiben. Als Sicherheitslinie gilt die nach beiden Seiten verlängerte Pistenbegrenzung
- Absolutes Flugverbot gilt im Bereich der Ortschaft Gr. Gundholz
- Starts und Landungen sind den anderen Piloten deutlich anzukündigen
- Bei Flugbetrieb sind Besucher und Zuschauer aufzufordern sich im Bereich der Hütte aufzuhalten
- Nach der Landung ist der Motor abzustellen, insbesondere hat bei laufendem Motor das Heranrollen des Modells bis zur Startkiste zu unterbleiben
- Zur Vermeidung von Frequenz-Doppelbelegungen ist die Quarztafel zu verwenden
Lärm Richtlinien
- Generell ist die Lärmentwicklung am Flugplatz möglichst gering zu halten
- Die Verwendung von einfachen Schalldämpfern (hohl) für Motoren ab 3,5cm³ ist zu verwenden
- Hohe Drehzahlen sind durch Verwendung von geeigneten Luftschrauben zu vermeiden, keine lange andauernden Vollgasflüge durchführen
- Reduktion der Lärmentwicklung durch Wahl von niedertourigen Motoren (Viertakt- und Langhubmotoren bzw. Motoren mit höherem Hubraum)
Allgemeines
- Der Flugplatz darf ausschließlich von Mitgliedern des MFC Rappottenstein und deren Gästen benutzt werden
- Fliegen ist nur mit gültiger Haftpflichtversicherung erlaubt
- Der Flugplatz ist sauber zu halten, Abfälle sind zu vermeiden, bei der Bergung/Suche von Flugmodellen ist Flurschaden zu vermeiden
- Für Zigarettenreste sind Aschenbecher zu verwenden
- Die folgende Flugplatzeinteilung ist zu beachten: